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L Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die von den Gemeindevertretungen gewählt werden und für 5 Jahre gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung beteiligt sind. Das Schöffenamt gibt nicht nur Macht, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung. Schöffen müssen in der Lage sein, ihre Alltagskenntnisse und Wertungen selbstbewusst in die Verhandlungen und Beratungen einzubringen. Dies fällt nicht immer leicht. Seit 23 Jahren führt das Gustav-Stresemann-Institut in Bonn in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen Wochenendseminare für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz durch. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Schöffinnen und Schöffen ein Bild vom Strafverfahren und den Auswirkungen des Urteilsspruchs zu vermitteln. Sie sollen ihre Stellung und ihre Aufgabe im Strafprozess kennenlernen und dazu ermuntert werden, ihre eigenen Erfahrungen und Wertungen in die Entscheidungen einfließen zu lassen. Bei den Seminaren wirken Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Bewährungshelfer und andere Fachleute mit, die aus ihrer Perspektive einen Einblick in die Gerichtspraxis geben können. Neben der Wissensvermittlung nehmen Diskussionen mit den Teilnehmern und der Erfahrungsaus-tausch bei den Seminaren einen wichtigen Raum ein. Hier wird Gelegenheit gegeben, Fragen zu behandeln, die in der Hektik des Gerichtsalltags häufig zu kurz kommen. Die Seminare sind offen für gewählte Schöffinnen und Schöffen sowie für alleoanderen, die am Schöffenamt interessiert sind. Gitta Geißler, Gustav-Stresemann-Institut LLLLLLLLLLLL Hartmut Gerstein, Ass. jur. |
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25. – 27. Februar 2011 |
5 / 2 / 11 |
27. - 29. Mai 2011 |
5 / 3 / 11 |
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16. - 18. September 2011
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5 / 4 / 11 | |
18. - 20. November 2011
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5 / 5 / 11 | |
| Termine 2012 | 02. - 04. März 2012 |
5 / 2 / 12 |
| 27. - 29. April 2012 Chance oder Schuss vor den Bug? Was tun mit jungen Straftätern? |
5 / 3 / 12 |
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| 31. August - 02. September 2012 Mord und Totschlag - Schöffenseminar zu Kapitaldelikten |
5 / 4 / 12 |
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| 16. - 18. November 2012 Wie können sich Schöffen aktiv an der Beweiswürdigung und der Urteilsfindung beteiligen? |
5 / 5 / 12 |
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Die Seminare beginnen freitags um 15:45 Uhr mit dem Begrüßungskaffee und enden sonntags um 14:30 Uhr nach dem Mittagessen und der Seminarauswertung. Allgemeine Teilnahmebedingungen Für die Teilnahme wird ein Akademiebeitrag in Höhe von 100,00 EUR (ab 2012 102,00 EUR) erhoben. Tagesgäste entrichten für die Teilnahme 45,00 EUR. Der Akademiebeitrag ist unabhängig von den in AnspruchLgenommenen Leistungen. Dieser Betrag deckt zum überwiegenden Teil (mindestens 2/3) dieLpädagogischen Kosten der Veranstaltung. Der Rest dient der institutionellen Sicherung der Grundkosten des Instituts. Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen erfolgt keine Rückerstattung. Unterkunft und Verpflegung sind frei. Das Verpflegungsangebot umfasst Frühstücksbuffet, Mittags-Menü zur Auswahl, Nachmittagskaffee, kalt-warmes Abendbuffet - auch vegetarische Küche. Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern. Für Einzelzimmer - die vorab reserviert und bestätigt wurden - wird ein Aufpreis von 18,00 EUR pro Nacht erhoben. |
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Ulrike Geldermann, Tagungssekretariat GSI |
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