Respektvoll arbeiten!

Marion Thieme, Betriebsratsvorsitzende, und Wilfried Klein, Geschäftsführender Vorstand und Leiter des GSIDas GSI versteht sich als ein Haus des gegenseitigen Respekts. Ein freundlicher und wertschätzender Umgang unter den Mitarbeitenden, mit den Gästen und den Teilnehmer*innen ist also selbstverständlich. Da hat jede Form von diskriminierendem Verhalten – oder gar Belästigung – keinen Platz. Das haben die Geschäftsleitung des GSI und der GSI-Betriebsrat noch einmal klargestellt, indem sie die neue „Betriebsvereinbarung zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ vereinbart und am 23. März 2021 unterzeichnet haben. Die Betriebsvereinbarung wendet sich ebenso an das GSI-Team wie auch an alle Menschen, die jedes Jahr im GSI ein- und ausgehen, Veranstaltungen besuchen oder an Exkursionen teilnehmen.

„Als Ort der politischen Bildung wollen wir Werte wie Würde, Gleichberechtigung und Respekt nicht nur vermitteln, sondern sie auch in unserer täglichen Arbeit leben.“, erklärte Wilfried Klein als Leiter des GSI, „Spätestens „MeToo“ hat gezeigt, dass es naiv ist, anzunehmen, dass Unternehmen oder Institutionen, die sich gesellschaftlich engagieren, per se gegen Diskriminierung gefeit sind. Das sind wir nicht. Was wir aber tun können und müssen ist, Probleme klar anzusprechen, Betroffene zu unterstützen und gegebenenfalls deutliche Konsequenzen zu ziehen. Dafür bietet die neue Betriebsvereinbarung eine gute Grundlage.“

„Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GSI ist die neue Betriebsvereinbarung ein wichtiger Schritt.“, so Marion Thieme, Betriebsratsvorsitzende des GSI. „Nur wer sich am Arbeitsplatz sicher fühlt, wird die gestellten Aufgaben gut und kompetent erledigen können. Für das Team ist ein gutes Betriebsklima sehr wichtig und ein Ausdruck dafür, dass alle Mitarbeitenden, von den Auszubildenden bis zu den Führungskräften, geschätzt und respektiert werden. Die neue Betriebsvereinbarung gibt uns ein nützliches Instrument an die Hand, potentielle Konflikte und Probleme sachlich anzugehen und effektiv zu lösen.“

Die „Betriebsvereinbarung zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ definiert, was unter unangemessenem Verhalten zu verstehen ist und nennt auch entsprechende Sanktionen. Es wird eine Beratungsstelle im GSI geschaffen, an die sich Betroffene wenden können. Außerdem sind Schulungen der Mitarbeitenden vorgesehen.

Betriebsvereinbarung zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.pdf