2G auch im GSI

Anläßlich der Akutalisierung der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung NRW hat das GSI die Regeln wie folgt angepasst:

  • Der Zugang zum GSI ist an die „2G-Regel“ gebunden: Geimpft oder genesen. Dies gilt sowohl für die Teilnahme an Veranstaltungen wie für den Besuch des Restaurants für alle Hotelübernachtungsgäste.
  • In allen öffentlich genutzten Innenräumen gilt generell die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.
    Bei Bildungsveranstaltungen mit einem festen Sitzplan können die Teilnehmer*innen die Maske abnehmen, sobald sie auf ihrem Platz sitzen.
  • Ebenso können die Restaurantgäste selbstverständlich die Masken abnehmen, wenn sie an ihrem Tisch die Speisen und Getränke zu sich nehmen.

Das GSI ist gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung dieser Coronaschutz-Regeln zu kontrollieren und gegebenenfalls Personen, die diese Regeln nicht einhalten, den Zutritt zu verwehren bzw. diese Besucherinnen und Besucher zum Verlassen des GSI aufzufordern.

Unser Hygienekonzept finden Sie hier.

24.11.2021