3G auch im GSI

Das Gustav-Stresemann-Institut nimmt den vorbeugenden Gesundheitsschutz sehr ernst und hat umfangreiche Maßnahmen getroffen, um einen sicheren Aufenthalt für Gäste und Mitarbeitende zu gewährleisten.

Gemäß der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung NRW sind folgende Regeln zu beachten:

  • Der Zugang zum GSI ist an die „3G-Regel“ gebunden: Geimpft, genesen oder getestet. Dies gilt sowohl für die Teilnahme an Veranstaltungen wie für den Besuch des Restaurants oder für Hotelübernachtungen.
  • Als Test wird ein Antigen-Schnelltest anerkannt, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde. Testkits können im GSI zum Selbstkostenpreis erworben werden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen und Aufenthalten ist der Test bei der Anreise und nach vier Tagen erneut vorzunehmen.
  • In allen öffentlich genutzten Innenräumen gilt generell die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.
    Bei Bildungsveranstaltungen mit einem festen Sitzplan können die Teilnehmer*innen die Maske abnehmen, sobald sie auf ihrem Platz sitzen.
  • Ebenso können die Restaurantgäste selbstverständlich die Masken abnehmen, wenn sie an ihrem Tisch die Speisen und Getränke zu sich nehmen.
  • Der Besuch der GSI-Bar ist den Gästen vorbehalten, die entweder geimpft oder genesen sind oder einen PCR-Test vorlegen können. Ein Selbsttest ist für den Besuch der Bar nicht ausreichend.

Das GSI ist gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung dieser Coronaschutz-Regeln zu kontrollieren und gegebenenfalls Personen, die diese Regeln nicht einhalten, den Zutritt zu verwehren bzw. diese Besucherinnen und Besucher zum Verlassen des GSI aufzufordern.

20.8.2021