Bonn, Weimar, Erfurt, Danzig, Berlin ... mit dem GSI in Bildungsurlaub gehen

Kinderbetreuung für politisch interessierte Eltern

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben oft zu wenig Zeit, um Angebote der politischen Bildung wahrzunehmen. Eine entspannte Variante bietet da der Bildungsurlaub. Beschäftigte erweitern ihr Wissen und erwerben neue Kenntnisse. Das Gustav-Stresemann-Institut (GSI) organisiert 2023 wieder fünf Seminare, die sich speziell an Berufstätige wenden. Und damit teilnehmende Eltern sich ganz auf das Seminar konzentrieren können, wird speziell bei den Bildungsurlauben in Bonn eine abwechslungsreiche Kinderbetreuung angeboten.

„Wir möchten die politische Bildung familienfreundlicher machen.“, so Daniel Weber, Leiter der Abteilung politische Bildung im GSI, „Eltern wird es häufig schwer gemacht, an interessanten Seminaren teilzunehmen. Deshalb bieten wir jetzt eine Betreuung für Kinder an, so dass sich ihre Mütter und Väter unbeschwert auf die Seminarthemen konzentrieren können, da sie ihren Nachwuchs gut versorgt wissen.“

Zu diesen Bildungsurlauben wird Kinderbetreuung angeboten:

Das Seminar „Arbeitsmarkt, soziale Lagen und Teilhabe vom 10. bis 14. Juli 2023 in Bonn vermittelt einen umfassenden Überblick über aktuelle Arbeitsmarktthemen, über Armut und soziale Lagen.

IstNew Work – Modethema oder Chance auf gute Arbeit? fragt der Bildungsurlaub vom 3. bis 7. Oktober 2023 in Bonn.

Exkursionen ohne Kinderbetreuung:

Bei Aufklärung, Erinnerung, Gerechtigkeit vom 31. Juli bis 4. August 2023 stehen in Weimar und Erfurt prägende Etappen der deutschen Geschichte im Mittelpunkt.

Vom 24. bis 30. September 2023 geht es in Danzig (Gdansk) umDeutschland und Polen als Nachbarn – (nicht nur) in Krisenzeiten.

Und bei „Kriege beenden, Krisen überwinden“ vom 29. Oktober bis 2. November 2023 werden historische Erinnerungsorte und politische Institutionen in Berlin besucht.

Was ist Bildungsurlaub?

Arbeitnehmer*innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung. In fast allen Bundesländern sind das bis zu 5 Tage pro Jahr. Arbeitgeber*innen genehmigen diesen wie „normalen“ Urlaub. Lohn bzw. Gehalt wird weitergezahlt. Die Kosten des Seminars zahlt der/die Arbeitnehmer*in.