Hotel- und Tagungsbetrieb im November

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 30.10.2020 gestattet weiterhin die Durchführung von spezifischen beruflichen Fortbildungsangeboten.

Bei diesen Veranstaltungen, die durch die Coronaschutzverordnung NRW ausnahmsweise gestattet sind, wird das GSI wie gehabt einen sicheren und rechtskonformen Tagungsbetrieb gewährleisten.

Für alle anderen Veranstaltungen  muss das GSI den Tagungs- und Hotelbetrieb im November 2020 grundsätzlich schließen; geschäftlich veranlasste Übernachtungen bleiben möglich.

Die Weiterbildungsangebote des GSI finden in dieser Zeit online statt.