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Politische Bildung

Ausstellung: „Mütter des Grundgesetzes"

Im GSI wird die Ausstellung “Mütter des Grundgesetztes” vom 10. Juni bis 3. Oktober 2026 zu sehen sein. Sie beleuchtet Leben und Wirken der vier Politikerinnen sowie ihren Beitrag zur demokratischen Entwicklung Deutschlands. Die Ausstellung wird durch thematische Führungen und Abendveranstaltungen begleitet werden. 

Sie ist kostenfrei und kann täglich im GSI besucht werden.
 

Zur Ausstellung

Im Parlamentarischen Rat, der 1948/49 das Grundgesetz erarbeitete, waren von 65 Mitgliedern nur vier Frauen vertreten: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Heute werden sie als die „Mütter des Grundgesetzes“ bezeichnet. Ihnen ist es zu verdanken, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen wurde.

Diese Formulierung beschrieb 1949 noch nicht die gesellschaftliche Realität, sondern setzte ein wichtiges Ziel: die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Aufnahme des Gleichberechtigungsgrundsatzes war das Ergebnis intensiver Diskussionen und wurde nur durch das Engagement der vier Politikerinnen sowie durch die Unterstützung vieler Frauen aus der Öffentlichkeit durchgesetzt.

Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ beleuchtet das Leben und Wirken dieser vier Frauen. Sie zeigt ihren Einfluss auf die Verfassung sowie wichtige Meilensteine der Frauenpolitik. Auch die Weiterentwicklung des Artikels 3 wird dargestellt, etwa die Ergänzung von 1993, die den Staat verpflichtet, die Gleichberechtigung aktiv zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen.

 

© Haus der Geschichte, Bonn
Historischer Hintergrund und Bedeutung

Die vier Politikerinnen wuchsen im Kaiserreich auf, einer Zeit, in der Frauen kaum Rechte hatten: Sie durften nicht wählen, hatten eingeschränkte Bildungschancen und waren rechtlich dem Ehemann untergeordnet. Dennoch engagierten sich alle vier früh politisch und gesellschaftlich.

Zwar brachte die Weimarer Republik Fortschritte wie das Frauenwahlrecht, doch während der NS-Zeit wurden Frauen wieder auf traditionelle Rollen reduziert. Nach 1945 nahmen Selbert, Nadig, Weber und Wessel ihre politische Arbeit erneut auf und wirkten am Aufbau der Demokratie mit.

Bei der Vorbereitung des Grundgesetzes waren Frauen stark unterrepräsentiert: In einem wichtigen Vorbereitungsgremium gab es keine einzige Frau, und im Parlamentarischen Rat standen vier Frauen 61 Männern gegenüber – obwohl Frauen die Mehrheit der Bevölkerung bildeten.

Trotz dieses Ungleichgewichts gelang es Elisabeth Selbert, den Gleichberechtigungsartikel gegen erhebliche Widerstände durchzusetzen. In der Folge mussten viele diskriminierende Gesetze geändert werden. Dieser Prozess zog sich jedoch über Jahrzehnte hin: Wichtige Reformen erfolgten erst 1957 mit dem Gleichberechtigungsgesetz und 1977 mit Änderungen im Ehe- und Familienrecht, die Frauen mehr Selbstbestimmung ermöglichten.

Die Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes" ist ein Projektes der Frauen.Vielfalt.Politik, welches von der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert wird.

 

Die Ausstellung ist jeden Tag vom 10. Juni bis 03. Oktober 2026 geöffnet und kostenfrei.

Ausstellungort:
GSI Gustav-Stresemann-Institut
Foyer II
Langer Grabenweg 68
53175 Bonn
www.gsi-bonn.de