Mütter des Grundgesetzes
Vier Frauen, die „Mütter des Grundgesetzes“ haben mit parteiübergreifendem Engagement bewirkt, dass Art. 3, Abs. 2 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ im Grundgesetz steht. Über sie und ihr Wirken informiert die gleichnamige Ausstellung.
Die Ausstellung wird im Gustav-Stresemann-Institut zu sehen sein. Das genaue Datum wird noch mitgeteilt.
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Anlässlich des Tages der Verfassung am 23. Mai benennt das Gustav-Stresemann-Institut vier seiner Tagungs- und Seminarräume nach den „Müttern des Grundgesetzes“: Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel.
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Rose Valland: Auf der Suche nach enteigneter Kunst
Eine Widmung an die französische Résistance Kämpferin. Mit ihrer Hilfe konnten rund 60.000, während der Besatzung entzogene, Kulturgüter gerettet werden.
Die Wanderausstellung war vom 22. Januar bis zum 26. April 2026 im Gustav-Stresemann-Institut zusehen.
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